Die Schulbildung ist gebührenfrei und wird von staatlicher Seite durch BAföG oder einer ähnlichen Aufwendung gefördert. Diese finanzielle Unterstützung ist von dem individuellen Status abhängig.
In einem persönlichen Gespräch, zudem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mitbringen können, werden offene Fragen gerne beantwortet.
Im Regelfall gilt:
Bewerber mit Asyl-Status können Leistungen nach dem BAföG erhalten.
Bewerber ohne Asyl-Status erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)